Leistungsbeschreibung
Sie haben im Ausland geheiratet und mindestens einer von Ihnen beiden hat die deutsche Staatsangehörigkeit? Dann können Sie die Eheschließung in einem Standesamt in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und mindestens einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie die Eheschließung in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Die Ehe muss in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, wirksam geschlossen worden sein. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen.
Antragsberechtigt sind:
- Die Ehegatten
- Wenn beide Ehegatten verstorben sind, deren Eltern und Kinder
Zuständige Stelle
- Bei Wohnsitz in Deutschland ist das Standesamt des Ortes zuständig, an dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder zuletzt hatten oder an dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
- Ansonsten ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte mit diesem Anliegen ausschließlich an das Standesamt Meldorf, Roggenstraße 14, 25704 Meldorf.
Voraussetzungen
- Sie haben im Ausland geheiratet und einer von Ihnen beiden besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
- Die Eheschließung muss rechtswirksam sein und darf deutschem Recht nicht widersprechen.
Bearbeitungsdauer
Vom Einzelfall abhängig.
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 49 Personenstandsgesetz (PStG)
Fachlich freigegeben durch
Freie Hansestadt Bremen
Der Senator für Inneres und Sport
Referat 23 - Personenstandsrecht
Fachlich freigegeben am
27.03.2024