Leistungsbeschreibung
Die SEPA-Basislastschrift ist ein EU-weiter Standard für Lastschriftverfahren. Anders als bei einer Überweisung löst bei hier der Zahlungsempfänger, also Ihre Kommune, die Zahlung aus. Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie vorab dem Einzug der fälligen Forderung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so durch Ihre Kommune automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden. Eine Lastschrift bietet sich besonders bei wiederkehrenden Zahlungen an.
Verfahrensablauf
- Sie füllen das Formular „Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats“ aus.
- Die Amtsverwaltung prüft das Vorhandensein aller notwendigen Angaben
- Vor Fälligkeit des einzuziehenden Geldbetrages erhalten Sie eine Vorabinformation über die anstehende Abbuchung
- Die Abbuchung von Ihrem Girokonto erfolgt automatisch zum Fälligkeitstag
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Amtsverwaltung Mitteldithmarschen.
Zuständige Stelle
Für den Bereich von Steuern und Abgaben wie Hundesteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer können Sie sich an die E-Mail steuern@mitteldithmarschen.de wenden.
Für die Bezahlung von Friedhofsgebühren oder Kindertagesstättenbeiträgen wenden Sie sich an die jeweilige Fachabteilung.
Voraussetzungen
- Sie müssen einmalig oder regelmäßig Geld an eine andere Stelle zahlen
- Der Zahlungsempfänger, also die Amtsverwaltung Mitteldithmarschen, bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubu-chen.
- Damit der Zahlungsempfänger den fälligen Geldbetrag per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen kann, ist vorab Ihre Einwilligung notwendig. Diese ge-ben Sie in Form des SEPA-Lastschriftmandats.
- Jedes SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
- eine GläubigerIdentifikationsnummer (CI),
- Name des Kunden (Zahler),
- Bezeichnung der Bank des Kunden (Zahler) und
- seine Kundenkennung (IBAN).
- Sie können Ihr erteiltes SEPA-Mandat jederzeit widerrufen.
Was sollte ich noch wissen?
- Das SEPA-Lastschriftmandat ist nur mit einer Unterschrift gültig.
- Das SEPA-Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig.
- Es erlischt automatisch, wenn in diesem Zeitraum kein Betrag abgebucht wurde.
- Bucht der Zahlungsempfänger in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36 Monats-zeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.
- Sie können Ihr erteiltes SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.
Unterstützende Institutionen
Amt Mitteldithmarschen
Bemerkungen
Hinweis: Bei Änderungen (zum Beispiel der Bankverbindung) erteilen Sie der Kommune ein neues SEPA-Lastschriftmandat. Sie können das Mandat jederzeit mit einem Schreiben an die Kommune widerrufen.